Charte von der Feldmark Bechtsbüttel Amts Gifhorn vermessen von
Lütje 1861 eingeteilt von Hesse 1864.
2tes für die königl. Generalkommission zu Hannover bestimtes
Exemplar
Die neuen Wiesen | Die Lauseheide | |||||
Der Westerberg | Die alten Theile | Kleine Strauweke | ||||
Die Dorenheide | Die Sinke | Das große Holz | Große Strauweke | |||
Der große Teich | Der Kirchhofs Kamp | Der Wöhren-Kamp | Der Heidberg | |||
Der Krühgarten | Der Heidkamp | Der Gänseanger | Der Mehlbusch | |||
Immenzaun | Der Bullenkamp | Der Grasteich | Die Sandkämpe | |||
Die Flachsrotte | Der Kahlenberg |
Straßen 1861 | gestern | heute | Lagebeschreibung |
Heerstraße von Braunschweig nach Abbesbüttel | Wendener Straße | K60 | |
Straße von der Chaussee | Thuner Weg | K60<->Bahn->Thune | |
Straße von Waggum | Waggumer Weg | K60<->Waggum | |
Kirchsteig nach Bevenrode | ohne Bezeichnung | Lauseheide<->OstWald->Bevenrode | |
ohne Bezeichnung | Am Kahlenberg | K60->Kahlenberg | |
-"- | Die neuen Wiesen | ohne Bezeichnung | Waldweg<-parallel Kanal->Abbesbüttel |
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Lütjes Wiese | zw. Thuner Weg(Sinke) und Wald |
Lauseheide |
Lauseheide | nördlich Am Kahlenberg |
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Sandkuhle | Bolzplatz |
neben Friedhof zw.Waldweg
u.Wendener Str. |
Schweineweide | Dorfgemeinschaftshaus | zw.Thuner Weg, An der Forst, Waldweg | |
|
Zimmerplatz |
Dreiecksplatz Dorfmitte |
Wendener Str Ecke Thuner Weg |
Heidkamp | ohne Bezeichnung | zw. Ortsschild und Krühgartenweg, Richtung Nord | |
Krühgartenweg | ohne Bezeichnung | kurz vor Autobahnauffahrt, Richtung Nord | |
Bullenkoppelweg | Kirchweg nach Bienrode | K60, vor Ortsschild Richtung Süd ->Beberbachbrücke | |
Mühlenweg | ohne Bezeichnung | hinter Getränkevertrieb Bullenkoppelweg <->Wenden | |
Imbusch | Wald südlich Beberbach |
Erklärungen der alten Bezeichnungen:
Heerstraße : alte strategisch wichtige Straße, gut
befestigt
Krühgarten : Kräutergarten, kleine Ackerparzelle, zum
Gemüseanbau genutzt
Flachsrotte : Zum Trennen der holzigen
Stegelteile
von den begehrten Fasern muss der Flachs 4-6 Tage der Feuchte einer
'Flachsrotte'
ausgesetzt werden, dann wird das Material wieder getrocknet. Details:
http://www.karstwanderweg.de/hattorf-online/chroniken/sohn/20e.htm
Kamp (von lateinisch campus) (regional auch Kämpe) bezeichnet ein abgemessenes Stück Land, oder die erst nach 1000 urbar gemachten Ländereien, die oft durch Hecken oder Erdwälle eingefriedet waren und im mehrjährigen Wechsel als Weide oder Acker genutzt wurden.
Immenzaun ist ein überdachter, halboffener Bienenstand, in dem Imker (vorwiegend in Norddeutschland) früher ihre Bienenstöcke wettergeschützt aufstellten. Ein Bienenzaun ist aus einem rund 2 m hohen Holzgerüst aufgebaut, das entweder langgestreckt ist oder geschlossen im Viereck umläuft. Die Tiefe des "Zauns" beträgt etwa 1 - 2 m. Die Seitenlänge kann 20-30 m betragen. Als Witterungsschutz sind die Rückseite und die Seitenflächen mit Brettern verkleidet. Als Regenschutz dient ein Ziegeldach, das früher auch in Stroh ausgeführt war. Im Inneren des Bienenzauns wurden auf Holzbrettern (meist auf 2 Ebenen) regalähnlich die Bienenkörbe regensicher und weitgehend windgeschützt aufgestellt. In den großen, viereckigen Bienenzäunen war eine Aufstellung von 100-200 Körben normal. Diese Anlagen verfügten meist an der wettergeschützten Südseite über eine Öffnung zum Betreten.
Wöhre, Wuhr, Buhne, Wehr,
Dammsicherung
Die Wuhr,
plur.
die
-en,
ein provinzielles Wort, welches in manchen Gegenden für
das Wehr, oder Wasserwehr gebraucht wird.
Zwecke der Wühre u.a. bei der Wasserversorgung für
Fischteiche.
Die Wühre leiten Wasser von einem natürlichen
Ursprungs-Gewässer
mit geringem Gefälle, also etwa parallel zu topografischen
Höhenlinien,
zu dem Ort wo es für einen oder mehrere Zwecke genutzt wird.
Kreuzende
Gewässer im Wühre-Verlauf werden gewöhnlich durch die
Wühre
aufgenommen. Hat das Wasser seine Zwecke erfüllt, wird es wieder
auf
geeignetem Weg in ein natürliches Gewässer abgeleitet.
Wühren
werden bzw. wurden für folgende Zwecke genutzt: Zwecke der
Wühre
bei der Nutzung von Wasserkraft: Erhöhung der Energieausbeute
durch
Vergrößerung der wirksamen Höhe natürlicher
Gewässer.
Johann Christoph Adelung
Grammatisch-kritisches Wörterbuch der
Hochdeutschen
Mundart
Elektronische Volltext- und Faksimile-Edition nach
der
Ausgabe letzter Hand Leipzig 1793–1801
Mit dem »Wörterbuch der hochdeutschen
Mundart«
schuf Johann Christoph Adelung (1732-1806) das erste
Großwörterbuch
der deutschen Sprache. Das legendäre Nachschlagewerk, dessen erste
Auflage zwischen 1774 und 1786 im Leipziger Verlag Breitkopf & Sohn
erschien, beschreibt in rund 60.000 Artikeln detailliert die Herkunft,
die Bedeutung und die Verwendung des deutschen Wort- und Sprachschatzes
in der Mitte und am Ende des 18. Jahrhunderts und dokumentiert damit in
einzigartiger Weise den Entwicklungsstand der Sprache am Beginn des
klassischen
Zeitalters der deutschen Literatur.
Bei der »zweyten, vermehrten und verbesserten
Ausgabe«
des Wörterbuchs handelt es sich im Gegensatz zu allen
späteren
Ausgaben um die letzte Ausgabe, die Johann Christoph Adelung noch
selbst
besorgt hat. Gegenüber der ersten Auflage ist sie nicht nur um
rund
1.000 Stichwörter erweitert, sondern zeichnet sich auch durch eine
stringentere Form der Artikel und eine größere
Aktualität
der Belege und Zitate aus.
Sandkuhle: Hier
bediente sich jeder,
der einen Weg ausbessern wollte. Die Sandkuhle war öffentlich und
diente der Allgemeinheit.
Zimmerplatz:
Auf dem Zimmerplatz werden die Fachwerkgebinde
zugeschnitten
und angelegt. Die Hölzer werden mit Abbundzeichen
versehen, vom Zimmerplatz auf die Baustelle transportiert und dort
zusammengesetzt. Früher teilten sich häufig mehrere
Zimmermeister einen Zimmerplatz in einem Dorf oder einer Stadt. Bei
großen Baustellen kann auch ein Zimmerplatz direkt an der
Baustelle angelegt werden. Heute hat praktisch jede Zimmerei ihren
eigenen Zimmerplatz.
Quelle: Fachwerk
Lauseheide: Name der im 13-14.
Jhdt durch Rodung urbar gemachten Fläche zwischen
Bechtsbüttel und Bevenrode
Alte Maßeinheiten
Ruthe Man gebraucht
bey den Vermessungen auch die Ruthe, welche bey dem Geometer allemahl
aus
10 Fuß besteht; an einigen Orten aber werden 12, 15, 16 und
mehrere
Fuße auf 1 Ruthe gerechnet. Ehe also <60, 646> ein
Feld=Messer
an irgend einem Orte Vermessungen anstellt, muß er sich vorher
genau
erkundigen, was für Fuß=Maße daselbst
gebräuchlich
sind, und wie viel Fuß auf eine Ruthe gerechnet werden. Die
Ruthen,
Fuße, Zolle, Linien etc. werden durch die Zeichen °, ', '',
''',
u. s. w. angedeutet.
Eine Meß=Ruthe, Meß=Stange, oder ein Maß=Stab, ist
eine lange, runde, oder ungefähr 1 Z. breite und 1/2 Z. dicke,
prismatische
viereckige, Stange von wohl ausgetrocknetem Tannen= oder
Büchen=Holz,
in der Länge nach dem einmahl von der Obrigkeit angeordneten und
gebräuchlichen
Maße. Man trägt nähmlich auf diese Stange die
Länge
der Ruthe, wonach man eine Meß=Ruthe machen will, und
läßt
sie an den End=Puncten dieser Länge abschneiden. Diese
Meß=Ruthe
theilt man in 10 gleiche Theile, und also in so viel Decimal=Schuhe,
als
die Ruthe getheilt ist, und bemerkt die Schuhe mit kleinen Nägeln,
die man in die Stange schlägt; einen Fuß an dem einen Ende
aber
theilt man in 10 gleiche Theile, und also in so viel Zolle, als der
Schuh
Zolle hat, auch diese aber bemerkt man mit kleinen Nägeln; endlich
theilt man jeden Zoll wieder in seine 10 Linien ein; so hat man eine
Meß=Ruthe
mit Decimal=Schuhen, Decimal=Zollen, und Decimal=Linien. Es ist gut,
wenn
ein Feld=Messer sich zwey dergleichen Meß=Stangen anschafft,
damit,
wenn im Messen die eine liegt, die andere wieder daran gestoßen
werden
könne. Weil sich aber die Stangen durch vielen Gebrauch
abstoßen,
daß sie kürzer werden, so beschlägt man sie an den
Enden
mit eisernen oder messingenen Ringen. Gemeiniglich macht man eine
solche
Stange 5 bis 6 Fuß lang; bey Ausmeßung sehr langer Linien
ist
es aber vortheilhaft, Meß=Stangen von 10 und mehrern Fußen
zu gebrauchen. So gebrauchte Picard, bey Gelegenheit der Abmessung
eines
Meridian=Grades in Frankreich, Meß=Stangen von 12 Fuß. Ob
nun
gleich die Messung mit Meß=Stangen immer die genaueste ist, so
erhält
man doch bey der jedesmahligen Aulegung nur eine Länge von einigen
Fußen, und deswegen geht die Arbeit nicht sehr geschwinde von
Statten.
<60, 656> Man bedient sich demnach mit mehrerm Nutzen, der
Meß=Kette,
welche gewöhnlich eine Länge von 5 bis 6 Ruthen enthält.
Quelle:: Oeconomische
Encyclopädie von Johann Georg Krünitz
Morgen , der, ein Feldmaß, welches nicht
überall gleich ist, aber doch ungefähr so viel Feld oder
Acker
bedeutet, als ein Mann mit einem Gespanne den Tag über bearbeiten
kann, daher dieser Nahme in einigen Gegenden auch ein Tagewerk,
Juchart,
Mannwerk und Mannsmaht genannt wird. In Nürnberg hält ein
Morgen,
wornach daselbst Felder und Waldungen gemessen werden, 200
Quadratruthen,
oder etwas mehr als zwey Acker; ein Tagewerk, wornach daselbst die
Wiesen
vermessen werden, ist eben so viel. In Bern hält ein Morgen oder
Juchart
an Aeckern und Wiesen 31250, an Waldung aber 45000 Berner
Quadrat=Fuß.
Ein rheinländischer Morgen hält 2 rheinländische
Jucharte
oder 600 rheinländische Quadrat=Ruthen. Im Durlachischen hält
ein Morgen Acker oder Juchart 116 Quadrat=Ruthen, jede zu 16 Schuh. In
den Chursächsischen Landen gehen 150 Quadrat=Ruthen, jede zu 15
Schuh
2 Zoll Leipziger Maß, auf einen Morgen; in der Mark Brandenburg
400
Quadrat Ruthen auf einen großen, 180 aber auf einen kleinen
Morgen;
im Hannöverischen 120 Quadrat=Ruthen; im Bremischen 6 Hund oder
gleichfalls
120 Quadrat=Ruthen; im Erfurtischen 168 Quadrat=Ruthen; in Hamburg 600
Quadrat=Ruthen oder 20 Scheffel Aussaat; in und um Danzig 300
Quadrat=Ruthen
etc..
Es scheint, daß mit dieser Benennung zunächst auf die Zeit
gesehen werde, in welcher ein solches Stück Feldes bearbeitet
werden
kann; Morgen mag nun hier figürlich den ganzen Tag bedeutet, oder
es mag auch ein Morgen ursprünglich nur so viel Acker gewesen
seyn,
als jemand in einem Morgen, d. i. in einem Vormittage, bearbeiten kann.
Zu Messung der Flächen und des Feldes bedienen wir uns unsers
Fuß= und Ellenmaßes.
Eine Länge von 16 Kalenbergischen Schuh oder 8 Ellen nennen wir
im Hannoverschen eine Ruthe.
Ein Feld von 16 Schuh lang und 16 Schuh breit wird eine Quadratruthe
genannt.
120 q Ruthen machen einen Morgen aus.
Ein Kalenbergischer Morgen hält deswegen:
30720 q Schuh Kalenbergischen
Maßes;
29515 q Schuh Londner Maßes;
28672 q Schuh Rheinländisch;
27658 q Schuh Pariser Maßes.
Ein Morgen wird bey uns in halbe und Viertelmorgen eingetheilet: So
sagt man z. B. ein Feld halte 12 3/4 Morgen und 12 q Ruthen, das ist so
viel, als es hält 1542 q Ruthen An einigen Orten nennet man einen
halben Morgen Landes ein Vorling, und 3/4 Morgen ein Drohn.
Auf eine Hufe Land werden bald 12, bald 18, ja gar 24 bis 36 Morgen
Landes gerechnet. Man schätzet auch wohl das Land nach dem Einfall
des darin zu säenden Korns, und so machen zwey Braunschweigische
Himten
Einsaat einen Morgen Kalenbergisch; im Hoyaischen aber 3 Scheffel.
Wegen der Gemächlichkeit im Ausrechnen, pflegen wir eine Ruthe
von 16 Schuh in 10 Schuh, und jeden dieser zehn Theile wiederum in 10
Zolle
zu theilen; So nennen wir es Decimal=Schuh und Zolle.
Eine Ruthe hält 100 dergleichen Decimal=Schuh, und ein Morgen
12000.
Die Morgen sind bey uns in Feldern, Wiesen, und Holzungen überein.
Wir haben keine unterschiedene Waldmorgen, wie in einigen Gegenden.
Quelle:: Oeconomische
Encyclopädie von Johann Georg Krünitz
Ein Morgen (Mg) ist ein altes
Flächenmaß.
Ursprünglich war es die Fläche, die mit einem einscharigen
Pferde-
oder Ochsenpflug an einem Vormittag pflügbar ist. Oft wurde der
Morgen
als Rechteck mit Seiten einer geraden Anzahl lokaler Ruten festgelegt,
da beim Pflügen das Wenden möglichst vermieden werden soll.
Diese
Größe liegt meist zwischen einem viertel und einem halben
Hektar,
aber es waren auch Morgen jenseits 10.000 m² in Gebrauch,
besonders
in den Marschen. Im 20. Jahrhundert setzte sich der metrisierte Morgen
des Norddeutschen Bundes von 25 Ar durch (eingeführt 1869), der
inzwischen
aber fast vollständig vom Hektar bzw. Quadratmeter und -kilometer
abgelöst worden ist.
In Braunschweig entsprach 1 Morgen (3.335qm) 160 QR
(Quadratruten),
in Hannover (2.621qm) 120 QR. Im metrischen System ist ein Morgen =
2500qm
(oder 100QR)
Quelle: Wikipedia
Alte Begriffe
Receß
, lat. Recessus (Abschied), 1) ein schriftlicher Vergleich, worin sich
zwey oder mehrere Personen über eine streitige Sache vergleichen;
der Vergleich, Vertrag. Der Hauptreceß, Nebenreceß,
Erbreceß,
Gränzreceß etc. Daher recessiren, sich vermittelst eines
Recesses
vergleichen.
Auch der Rückstand, d. i. die versäumte Zahlung einer
schuldigen
Summe, und diese Summe selbst wird im gemeinen Leben zuweilen der
Receß
genannt. Im Recesse seyn, im Rückstande. An einigen Orten wird
auch
das, was der Landesherr auf ein Gebäude gegeben oder ein Fremder
zu
fordern hat, zum Recesse gerechnet, und der Verlag der Gewerke zum
Unterschiede
Gewerkeforderung genannt, mithin alle Grubenschulden zum Recesse
gerechnet.
Quelle:: Oeconomische
Encyclopädie von Johann Georg Krünitz
Rezess ist ein veralteter Ausdruck für einen landes-
oder
ortsrechtlichen Vergleich. In einem Rezess konnten etwa ortsrechtliche
Regelungen über die Allmende oder das Huderecht getroffen werden.
Die Einordnung der alten Regelungen in das heutige Rechtssystem
bereitet
häufig Schwierigkeiten.
Der Rezess wird unter anderem im Preußischen Edikt von 1811
bezüglich
der Auseinandersetzung zwischen Bauern und Gutsherren um das
Besitzrecht
der Bauern am für den Gutsherrn bewirtschafteten Stellen als eine
der Einigungsmöglichkeiten (durch Vertrag oder Rezess) genannt.
Der handschriftliche Rezeß eines Ortes in Niedersachsen
„über
die Specialtheilung der Gemeinheiten“ befasst sich mit der „Aufhebung
der
Behütung der Wiesen und Ackerländereien sowie Austausch, rsp.
Zusammenlegung der Grundstücke in verschiedenen Feld- und
Wiesenfluren
vor“ (Ortsangabe). Der Antrag zu diesem Rezess ging von der
Klosterkammer
aus und bezweckte:
„1. die Theilung der Gemeinheiten vor“ (Ortsangabe)
„2. die Purification (Bereinigung) der dortigen Klosterforst“
„3. die Verkoppelung, beziehungsweise Zusammenlegung der
klösterlichen
Grundstücke“.
Hierüber wurde eine Teilungsurkunde ausgestellt „zur Vermeidung
künftiger Irrungen und Streitigkeiten und zur Sicherstellung der
Gerechtsame
und Verpflichtungen eines jeden Interessenten“.
Quelle: Wikipedia
Anger oder
Espan,
Fr. Varenne, heißt ein Stück ungebauetes Feld oder Land,
welches
vor oder zwischen den Aeckern oder Wiesen lieget, mit Grase bewachsen,
und dem Pferde= Rind= Schaf= und Gänse=Vieh zu gewissen Zeiten zur
Weide gewidmet ist. Wenn eine solche Viehweide einem ganzen Dorfe,
Flecken
oder Stadt zuständig ist, so heißet es ein Gemein=Anger;
oder
Gemein=Espan. Die Gänse sollten billig auf einem Anger, einen
besondern
in etliche Weiden abgetheilten Platz haben, damit sie allein auf
solchen
gehütet werden, und nicht auf dem ganzen Anger herumlaufen
mögen;
denn, wo sie hinpferchen, da verbrennet ihr Mist, weil er hitzig ist,
das
Gras mit sammt der Wurzel; und überdies pflegt auch das Gras, wo
sie
abbeißen, sehr hart und ungern nachzuwachsen, und meistens zu
verderben.
Wo große Anger sind, pfleget man solche in drei Theile (ausser
der
Gänse=Weide) abzutheilen, und den ersten davon gleich um Walpurgis
mit dem Rindvieh zu betreiben; der andere Theil wird bis auf Pfingsten
gehegt, und daher die Pfingst=Weide genennet; der dritte Theil aber
pflegt
erst nach dem Johannis=Tage mit den Vieh behütet zu werden, und
führet
daher den Nahmen der Johannis=Weide. Die Pferde gehen gemeiniglich
unter
dem andern Vieh auf dem Anger, oder haben, nach Gewohnheit des Orts,
ebenfalls
einen besondern Platz. Wo ein Anger obgedachter maßen nicht
abgetheilt
wird, wird das Vieh erst um Pfingsten darauf getrieben, und
alsdenn
wird der ganze Anger zur Pfingst=Weide gebraucht. Man sparet die
Gemein=Anger,
soviel möglich ist, und treibet das Vieh, sobald das Getraide vom
Felde, auf die Stoppeln, und wo Brachfeld ist, wechselsweise auf das
Brachfeld,
damit der Anger sich wieder erhohlen, und Gras nachwachsen könne.
Man pflegt manchmahl, wenn das Vieh die Anger nicht mehr betritt, die
Schafe
dahin zu treiben, um den Anger zu pferchen und zu düngen; an
einigen
Orten aber wird dieses nicht gelitten.
Quelle:: Oeconomische
Encyclopädie von Johann Georg Krünitz
Brinksitzer
Häusler,
im gem. Leben, besonders auf dem Lande, 1. geringe Bauersleute, welche
mit keinem Hause angesessen sind, sondern nur bey andern zur Miethe
wohnen,
und auf dem Lande das sind, was in den Städtein die
Schutzverwandten
sind. Im Nieders. Hüsselt, Hüssent, Hüssel,
Hüsling,
Einlieger, Instmann, im Oberd. Inmann, Gädemer, Budner, Hausinne,
an andern Orten Hausleute, Hausgenossen, Häuslinge. Siehe
Haus=Genoß.
2. In einigen Gegenden werden auch diejenigen Landleute, welche zwar
ein eigenes Haus, aber wenig oder gar keinen Acker haben, Häusler
genannt. In Niedersachsen heißen sie Brinksitzer,
in
Schlesien
Angerhäusler,
und sind von den Kotsassen oder Kossaten
noch verschieden; ... man auch diese zuweilen mit dem Nahmen der
Häusler
zu belegen pflegt.
Die Häusler und Einlieger besitzen zwar keine besondere, in zu
bewirthschaftenden Grundstücken bestehende, eigene Nahrung, noch
auch
eine herrschaftliche Wohnung, sondern wohnen nur bey den Bauern und
andern
Einwohnern des Dorfes, unter der Bedingung, ihnen in ihren
häuslichen
Geschäften vorzüglich auf mancherley Art zur Hand zu gehen,
zur
Miethe; dem ungeachtet bringt es in vielen Ländern und Provinzen
die
Gewohnheit mit sich, und in einigen, wie z. B. in der Neumark, ist auch
durch öffentliche Landesgesetze verordnet, daß solche
Personen
der Herrschaft des Ortes gewisse Dienste leisten müssen. An
einigen
Orten wird solchen Leuten, sich eine eigene Wohnung auf dem
herrschaftlichen
Grund und Boden auf ihre eigene Kosten zu erbauen, erlaubet; alsdenn
aber
wird bloß ein jährlicher Grundzins, ohne sich zu gewissen
Diensten
verbindlich zu machen, erleget. Gehören hingegen die Häuser,
worin dergleichen Personen wohnen, der Herrschaft oder andern
Einwohnern
des Dorfes, so sind sie dafür gewisse Dienste zu leisten
verbunden.
Der Grund, warum die Häusler der Herrschaft, ob sie gleich von
derselben weder Wohnung noch sonst etwas genießen, dennoch
gewisse
Diensten verrichten müssen, ist wohl dieser, daß es als ein
Aequivalent des an vielen Orten gewöhnlichen Schutzgeldes
anzusehen
ist. In Schlesien und vielen andern Ländern, müssen
diejenigen
Unterthanen, welche unter der Gerichtbarkeit einer Grundobrigkeit
leben,
derselben, wenn sie sonst nicht wirklich dienstbar sind, doch
wenigstens
ein gewisses Schutzgeld entrichten. Dieses Schutzgeld ist in den
churbrandenburgischen
und pommerischen Ländern an den wenigsten Orten gebräuchlich,
indem die Menge der Einwohner nicht so groß ist, daß nicht
ein jeder derselben zu gewissen Dienstleistungen verpflichtet seyn
sollte.
Wenn nun die Häusler und Einlieger, eben so wie andere, an dem
herrschaftlichen
Schutze einen Antheil haben, so ist daraus vermuthlich die
Verbindlichkeit
entstanden, der Herrschaft, an statt des in andern Gegenden
gewöhnlichen
Schulgeldes, gewvisse gemäßigte, und auf ein sehr Geringes
gesetzte
Dienste zu leisten.
Diese Dienste werden entweder von der Herrschaft bey ihrer Annehmung festgesetzet, oder sie sind schon vorhin durch Gesetze oder allgemeine Landesgewohnheiten bestimmet. Solche Häuser werden entweder von beweibten oder einzelen Personen bewohnet; und gemeiniglich ist die Einrichtung gemacht, daß von den unbeweibten zwo oder drey Personen zusammen in Eine Stube ziehen müssen, weil sonst einer Person allein, den Dienst von der ganzen Stube abzuleisten, zu schwer fallen würde. Will aber einer oder der andere gern eine eigene Stube für sich allein haben, so muß er sich. auch den ganzen Dienst dafur zu thun, gefallen lassen. Gemeiniglich bestehen die Dienste nur in einer Kleinigkeit, und betragen wöchentlich mehr nicht als höchstens einen Tag. Indessen ist bey einer zahlreichen Gemeine auch diese Dienstschuldigkeit nicht gänzlich zu verachten, sondern sie kann einer Herrschaft, wenn das ganze Jahr zusammen genommen wird, mancherley Vortheile stiften. Das übelste ist nur, daß solche Häusler gemeiniglich aus alten, schwachen und unvermögenden Personen bestehen, und ihre Menge hauptsächlich eine Gesellschaft von alten Weibern auszumachen pflegt. Indessen kann in einer wohlgeordneten Wirthschaft auch hiervon ein nützlicher Gebrauch gemachet, und der Dienst der alten und schwachen Personen, besonders aber der Weiber, zu allerhand nöthigen Gartengeschäften angewendet werden.
In den königl. preußischen Landen, besonders in der Churmark und in Pommern, ist ein jeder, der keinen eigenen Bauer= oder Kossaten=Hof besitzt, oder solchen abgetreten hat, eine Häusler= oder Budner=Stelle anzunehmen, und die darauf haftenden Hand= und Fuß=Dienste zu verrichten schuldig, und es gibt viele Gegenden, wo in den Handarbeiten die Haupt=Sache auf die Dienste dieser Leute ankommt. An den meisten Orten wird ihnen von der Herrschaft, außer der Wohnung, auch noch etwas Gartenwerk eingeräumet, auch wohl die Erlaubniß gegeben, ein Stück Vieh auf der Gemeinweide zu halten, wobey sie gemeiniglich das gewonnene herrschaftliche Getreide für einen gewissen bestimmten Lohn zu dreschen pflegen. Diese Leute sind, außer der Bequemlichkeit, eigene Scheundrescher im Dorfe zu haben, und solche nicht erst von auswärts mit vieler Mühe herbey hohlen zu dürfen, schon in den gewöhnlichen Wirthschaftsgeschäften, besonders in der Aernde und bey dem Gartenbau, von großem Nutzen. Hauptsächlich aber leisten sie bey vorfallenden Verbesserungen eines Gutes ausnehmende Dienste, und einem Gutsherrn, der eine Menge solcher Leute in seinem Dorfe hat, werden die zum Besten des Gutes vorzunehmenden Veränderungen, wozu die Dienste der angesessenen Unterthanen nur selten hinreichend sind, in allen Stücken weit leichter und weniger kostbar, als einem andern, der lauter fremde und auswärtige Arbeiter dazu nehmen muß. Kurz, eine zureichende Anzahl solcher Häusler ist für jeden Eigenthümer ein wahrer Schatz, und es muß ihm daher auch an deren Vermehrung und Erhaltung gar sehr gelegen seyn.
Von dem bloßen Scheundreschen, und dem ihnen zugelegten
wenigen
Gartenwerke aber sind die Häusler an den wenigsten Orten, sich und
ihre Familie zu ernähren, im Stande. Wenn auch solches zu dem
nöthigen
Brod und Vorkost hinreichend wäre, so mangelt es ihnen doch an dem
ebenfalls unentbehrlichen Zubrod und Kleidung. Dieses können sie
nicht
anders, als durch Tagelohn, verdienen. Ein Gutsbesitzer, dem an der
Erhaltung
dieser Leute gelegen ist, muß daher solche Anstalten treffen,
daß
ihnen, außer ihren schuldigen Diensten, das zu ihrer Nothdurft
erforderliche
durch andere Nebenarbeiten gegen einen billigmäßigen Lohn
erwerben
zu können, Gelegenheit gegeben werde.
Quelle:: Oeconomische
Encyclopädie von Johann Georg Krünitz
Gewann
beziehungsweise
Gewann(e)flur (wahrscheinlich vom althochdeutschen wenden) bezeichnen
eine
Flurform, die vor allem in Folge der zelgengebundenen
Dreifelderwirtschaft
und des Erbrechtes entstand.
Im Zuge der Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Feldflur
einer Siedlung in schmale, streifenförmige Gewanne unterteilt, die
im Flurzwang bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen
Ackerstücken
eines Gewanns wurden immer gleichzeitig ausgeführt. Typisch
für
Gewanne ist, dass ihre Länge mindestens das Zehnfache der Breite
beträgt.
Diese langgestreckte Form ist auf die Schwierigkeit des Wendens mit
Pfluggespannen
zurückzuführen. Schmalgestreckte Parzellen machten nur wenige
Wenden notwendig.
Gewannfluren sind typisch für den Südwesten Deutschlands
sowie Mitteldeutschland, sie finden sich etwa im Oberrheingraben, im
Neckar-
und Rheinland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Unterfranken, in den Hellweg-,
Hildesheimer und Magdeburger Börden sowie im Mittelgebirge. In
allen
diesen Teilen wurde Realerbteilung praktiziert. Die Realerbteilung
erfolgte
bei den Grundstücken immer in Längsrichtung.
Mit Einführung der Fruchtwechselwirtschaft und Aufhebung des
Flurzwangs
wurde die Einteilung in Gewanne überflüssig. In manchen
Gegenden
(Südwestdeutschland) blieben die Gewannnamen aber erhalten und
sind
auch in der Flurkarte eingetragen. Sie dienen als Lagebezeichnungen der
leichteren Lokalisierung von Flurstücken, anders als die
Flurnummer
sind sie aber kein notwendiger Bestandteil der eindeutigen Bezeichnung
eines Flurstücks.
Gewannflure zeichnen sich mehrheitlich durch fruchtbare und gut zu
bearbeitende Böden aus. Agrarökologische Sonderstandorte und
die mit ihnen einhergehenden Grenzertragsflächen sind im Gegensatz
zur Esch-, Block- und Hufenflur nur selten zu finden. Dementsprechend
kommt
hier auch eine extensive Landnutzung nur selten vor.
Quelle: Wikipedia
Fasselabend Die Ursprünge des
Faslam : Es wird angenommen, dass Faslam (plattdeutscher Ausdruck
für
Fasselabend) ursprünglich ein germanisches Frühlingsfest zur
Vertreibung des Winters war. Der Begriff Faslam enthält den
Wortstamm
“faseln”, d.h. fruchten, gedeihen; Faselschwein = Zuchtschwein.
Die Menschen in den Dörfern freuten sich nach einem kalten
Winter
auf das Erwachen der Natur, auf das Aufblühen und Gedeihen und
feierten
dies entsprechend.
Der Faslam bot später auch den Anlass, das sogenannte Bauernrechen
durchzuführen. Es wurden die Dorfangelegenheiten geordnet, z.B.
die
Hand- und Spanndienste verteilt
und die Zuwendungen für die von
der
Dorfgemeinschaft beschäftigten Hirten, Feldhüter und
Nachtwächter
neu festgesetzt. Anschliessend fand ein gemeinsames Essen statt.
Quelle: Faslamsclub
Hand- und Spanndienste:
Die
ersten Siedlungsgemeinschaften verfügten noch über kein
ausgeprägtes Verwaltungs- und Abgabensystem; öffentliche
Einrichtungen und Anlagen konnten daher nur durch gemeinsame Arbeit
geschaffen und unterhalten werden. Aus dieser Gemeinschaftshilfe sind
die Hand- und Spanndienste
hervorgegangen. Die Dienste mit Pferd und Wagen wurden Spanndienste,
die mit der Hand eben Handdienste genannt. Eine andere Art von Diensten
waren die von den Landesherren kraft ihres Herrschaftsanspruches
geforderten persönlichen Dienstleistungen zum Bau von
Straßen, Befestigungsanlagen und dgl., die bisweilen zu den
berüchtigten Fronleistungen ausarteten.
Infolge des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden
die Naturaldienste immer mehr von den Steuern und Abgaben
verdrängt und verloren allmählich ihre Bedeutung.
Quelle: Postmoor
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